Erstellt auf der Basis der im Jahr 1852 von Rudolf Steiner, Forstmeister des 4. Kreises des Kantons Zürich, von Unterstrass, in Unterstrass, im Auftrag der Forstpolizei durchgeführten Planaufnahme. Mit zwei Verzeichnissen der Flächeninhalte der einzelnen Waldungen sowie mit Angabe der Namen der Eigentümer von Privatgrundstücken. Mit handschriftlichen Eintragungen und Einzeichnungen, welche nach der eigentlichen Zeichnung des Plans, d. h. nach 1868, mit Tinte und Grafitstift angebracht wurden.